Gleichberechtigung im Kinderwunsch!

Warum bekommt ein unfruchtbarer Mann in Deutschland legale Hilfe - eine unfruchtbare Frau aber nicht? Können wir Gleichberechtigung nicht mal im Kinderwunsch gewährleisten?

Wenn ein Mann unfruchtbar ist, gibt es in Deutschland eine legale Lösung:

DIE SAMENSPENDE!

Hat eine Frau hingegen keine eigenen befruchtungsfähigen Eizellen mehr, gibt es diese Lösung in Deutschland nicht.

Warum eigentlich?
Diese Frage stellen sich jedes Jahr tausende Paare mit unerfülltem Kinderwunsch und je tiefer man in das Thema eintaucht, desto schwerer wird es, die aktuelle Gesetzeslage nachzuvollziehen.

Die Eizellspende ist in Deutschland bis heute verboten und das nicht, weil sie medizinisch unmöglich oder grundsätzlich gefährlicher wäre als andere reproduktionsmedizinische Verfahren, nein sie funktioniert technisch auch sehr gut. Der Grund liegt in einem Gesetz aus den Jahren 1990 und 1991 – dem Embryonenschutzgesetz.

Damals wurde entschieden, die Eizellspende aus ethischen Gründen zu verbieten. Eine der zentralen Befürchtungen war die sogenannte „gespaltene Mutterschaft“. Gemeint ist damit, dass die genetische Mutter und die austragende Mutter nicht dieselbe Person sind.

Mehr als 30 Jahre später stellt sich jedoch eine berechtigte Frage:
Wenn genau das das Problem ist, warum gilt dieses Argument dann nicht auch bei der Samenspende? Denn auch dort stammt die genetische Hälfte des Kindes von einer dritten Person, der Unterschied ist lediglich, dass es sich um männliche Keimzellen handelt.

Während ein Mann mit eingeschränkter oder fehlender Fruchtbarkeit in Deutschland auf eine legale Lösung zurückgreifen kann, bleibt Frauen diese Möglichkeit verwehrt und genau deshalb wird die aktuelle Gesetzeslage von vielen Fachleuten, Ethikern und Reproduktionsmedizinern zunehmend kritisch betrachtet.

Besonders bitter ist das für die Frauen, die ohnehin den Großteil der körperlichen Belastung im Kinderwunsch tragen, denn sie beobachten über Jahre ihren Zyklus, durchlaufen die verschiedensten Hormonstimmulationen, lassen zahlreiche Untersuchungen und Eingriffe über sich ergehen und wenn sich am Ende herausstellt, dass tatsächlich die Eizellqualität oder die Eizellreserve das entscheidende Problem ist, endet die Unterstützung durch den deutschen Gesetzgeber.

Dann heißt es in Deutschland nämlich:
Für Männer gibt es eine legale Lösung, für Frauen nicht. Wer eine Eizellspende benötigt, muss ins Ausland reisen, denn in anderen europäischen Ländern, wie Spanien, Tschechien, Österreich oder Dänemark ist die Eizellspende längst legal.

Die eigentliche Frage lautet deshalb längst nicht mehr, ob Eizellspenden stattfinden, denn diese findet jeden Tag 100fach statt, die eigentliche Frage lautet:
Warum müssen deutsche Frauen dafür ihr eigenes Land verlassen?

Noch widersprüchlicher wird die Situation, wenn man betrachtet, dass unter bestimmten Voraussetzungen sogar Embryonenspenden möglich sind. Das bedeutet vereinfacht gesagt, bereits entstandene Embryonen dürfen an andere Paare übertragen werden, die Eizellspende bleibt jedoch verboten.

Für viele betroffene Paare wirkt das kaum nachvollziehbar, denn wenn ein Embryo übertragen werden darf, dessen genetische Eltern andere Menschen sind, worin besteht dann genau der ethische Unterschied zur Eizellspende?

Diese Frage wird seit Jahren diskutiert und vielleicht ist genau jetzt der Zeitpunkt gekommen, sie endlich ehrlich zu beantworten, denn Kinderwunschpatientinnen brauchen keine ideologischen Debatten, sie brauchen faire Chancen und moderne Gesetze.

Sollte die Gesellschaft im Jahre 2026 somit endlich erkennen, dass es hier nicht mehr um den Schutz einer Frau oder eines ungeborenen Babys geht, sondern um die Benachteiligung von Frauen im Kinderwunsch?